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Wie wir Partner prüfen

Vollständige Offenlegung des Vetting-Prozesses, durch den jeder Partnerbetrieb laufen muss — vor und während der Zusammenarbeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Partnerbetrieb muss vor der Vermittlung 6 schriftliche Nachweise einreichen.
  • Versicherungs- und Handwerksrollen-Bescheinigungen werden jährlich neu angefordert.
  • Bei Kunden-Reklamationen wird der Partner sofort pausiert, Vorfälle werden im Audit-Log protokolliert.
  • Wir vermitteln keine Anfragen an Betriebe, die in den letzten 12 Monaten eine begründete Reklamation hatten.

Der 6-Punkte-Vetting-Prozess

Bevor ein Betrieb eine Anfrage von uns erhält, muss er folgende Punkte schriftlich nachweisen. Wir akzeptieren keine pauschalen Selbst­auskünfte — alle Punkte sind dokument-basiert.

  1. 1

    Eintragung in der Handwerksrolle

    Aktuelle Bescheinigung der zuständigen Handwerkskammer (Original oder beglaubigte Kopie), nicht älter als 12 Monate. Pflicht für jeden Sanitär-, Heizungs- und Klima­installateur in Deutschland.

  2. 2

    Betriebshaftpflicht­versicherung

    Versicherungsschein mit Deckungssumme von mindestens 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden. Wir prüfen Versicherer, Ablaufdatum und Deckungs­umfang persönlich.

  3. 3

    Berufshaftpflicht für Sanitärfachbetrieb

    Zusätzliche Berufshaftpflicht für Vermögens­schäden (Wasser­schäden nach unsachgemäßer Montage). Ohne diese Police vermitteln wir nicht.

  4. 4

    Drei Referenz-Projekte mit Kontakt­daten

    Drei abgeschlossene Projekte aus den letzten 24 Monaten, mit Adresse, Kontakt­person und Foto­dokumentation. Wir kontaktieren mindestens eine Referenz stichprobenartig.

  5. 5

    Bonitätsauskunft (Creditreform o. Ä.)

    Aktuelle Bonitäts­auskunft, die ein laufendes Geschäft ohne akute Liquiditäts­probleme dokumentiert. Bei kleinerer Auskunft wird ggf. eine zusätzliche persönliche Bürgschaft eingeholt.

  6. 6

    Selbst­verpflichtung zu unseren Standards

    Schriftliche Bestätigung: DIN-18534-konforme Verbund­abdichtung, Festpreis-Angebote, schriftliche Abnahme­protokolle, Gewährleistung 2 Jahre auf eigene Arbeit, Material­garantien laut Hersteller.

Was passiert bei Reklamationen?

Wenn eine Auftraggeberin oder ein Auftraggeber sich nach Projekt-Abschluss bei uns über die Qualität der Ausführung beschwert, läuft folgender Prozess:

1

Innerhalb 24 h Erstkontakt

Wir nehmen die Reklamation auf und holen schriftliche Stellungnahme vom Partner ein.

2

Partner pausiert

Bis zur Klärung erhält der Partner keine neuen Anfragen von uns.

3

Bei begründeter Reklamation

Partner-Verzeichnis-Eintrag wird für mindestens 90 Tage gesperrt; Reklamation wird im internen Audit-Log dokumentiert.

4

Bei wiederholter Reklamation

Partner wird dauerhaft aus dem Netzwerk entfernt — ohne Ausnahmen.

Was Sie als Auftrag­geber:in beitragen können

Unser Vetting-Prozess ist gut, aber nicht perfekt. Sie helfen aktiv mit, das Netzwerk sauber zu halten:

  • Senden Sie uns Foto­dokumentation Ihres fertigen Projekts (optional, hilft uns enorm bei der Qualitäts­kontrolle).
  • Schreiben Sie uns ehrlich, wenn etwas schiefging — auch wenn der Partner inzwischen nachgebessert hat.
  • Lassen Sie sich vom Partner immer ein schriftliches Abnahme­protokoll mit Datum und Unterschrift geben. Dieses dient als Nachweis im Gewähr­leistungsfall.
  • Bei Zweifeln vor Auftragsvergabe: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie. Wir helfen bei der Einschätzung des Angebots.

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