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Förderung für Wanne raus, Dusche rein – Vollständige Anleitung

Förderung Wanne raus, Dusche rein: bis 4.000 € Pflegekasse + 6.250 € KfW 455-B. Schritt-für-Schritt-Anleitung, Anträge, Fristen, häufige Fehler.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegekasse §40 SGB XI: bis 4.000 € pro pflegebedürftige Person — Antrag VOR Beginn der Arbeiten zwingend.
  • KfW 455-B Altersgerecht Umbauen: bis 6.250 € (12,5 %) Zuschuss bei DIN-18040-2-konformer Ausführung.
  • KfW 159 Kredit: bis 50.000 € zu 2,9 % statt Zuschuss — auch für Vermieter:innen.
  • Steuer §35a EStG: 20 % der Handwerker­leistung bis 1.200 € — greift wenn keine andere Förderung läuft.

Die Kombination aus Pflegekasse und KfW kann den Eigen­anteil bei einem Wanne→Dusche-Umbau halbieren. In der Praxis nutzen jedoch viele Antragsteller die verfügbaren Mittel nicht aus, weil sie die Reihenfolge der Anträge nicht kennen oder Fristen verpassen. Hier die Schritt-für-Schritt-Anleitung, die wir mit allen unseren Partner­vermittlungen mitgeben.

Schritt 1 — Pflegegrad prüfen (Voraussetzung Pflegekasse)

Die Pflegekassen-Förderung von bis zu 4.000 € setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus (Pflegegrad 1–5). Falls noch keiner besteht, ist der MDK-Antrag (Medizinischer Dienst) der erste Schritt — Bearbeitungs­dauer 5–25 Werktage. Ohne Pflegegrad keine Pflegekasse-Förderung, aber KfW und §35a sind unabhängig nutzbar.

Schritt 2 — Pflegekassen-Antrag stellen

Den Antrag „Zuschuss für wohnumfeld­verbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI“ stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Erforderliche Unterlagen: ein detaillierter Kosten­voranschlag (von einem Fachbetrieb!) mit Beschreibung der Barriere­reduzierung, sowie eine kurze Begründung, warum die Maßnahme die pflegerische Situation erleichtert. Wichtig: Der Antrag MUSS vor Beginn der Arbeiten gestellt werden — nachträgliche Anträge werden grundsätzlich abgelehnt.

Schritt 3 — KfW-Zusage parallel einholen

Im KfW-Zuschussportal (zuschussportal.kfw.de) registrieren, Programm 455-B auswählen, Maßnahme „Bad“ beschreiben. Erforderlich: Sachverständigen­bestätigung der DIN-18040-2-Konformität (kostet 150–300 €, wird vom ausführenden Fachbetrieb oder einem unabhängigen Energieberater erstellt). Nach Zusage haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen und Verwendungs­nachweise einzureichen.

Schritt 4 — Auftrag erst NACH Förder­zusagen

Sowohl Pflegekasse als auch KfW lehnen Förderungen ab, wenn die Maßnahme vor Antragsstellung beauftragt wurde. Sammeln Sie also: 1) Bestätigung der Pflegekasse, 2) Zuschuss­zusage der KfW — und erst DANN beauftragen Sie den Fachbetrieb.

Schritt 5 — Umsetzung und Verwendungs­nachweis

Nach Fertigstellung reichen Sie bei beiden Stellen die Schluss­rechnung und Fotos des umgebauten Bades ein. Die Auszahlung erfolgt typischerweise 4–8 Wochen nach Einreichung.

Förder-Mix-Szenarien — wie viel können Sie real bekommen?

SzenarioGesamtkostenFörderungEigen­anteil
Standard, Pflegegrad 26.500 €4.000 € Pflegekasse2.500 €
Premium-Umbau, Pflegegrad 3, DIN-konform11.000 €4.000 € Pflege + 1.375 € KfW5.625 €
Komfort ohne Pflegegrad, DIN-konform9.000 €1.125 € KfW + 1.200 € §35a Steuer6.675 €
Mietwohnung Vermieter (keine Pflege)7.500 €KfW 159 Kredit 50k zu 2,9 %Eigen­anteil über Mieterhöhung amortisierbar

5 häufige Fehler beim Förder­antrag

  • Auftrag vor Antragsstellung: führt zur 100 % Ablehnung — keine Ausnahmen.
  • Pflegegrad-Antrag mit Maßnahme-Antrag verwechseln: das sind zwei getrennte Verfahren.
  • DIN-18040-2-Bestätigung weglassen bei KfW 455-B: kein Bescheid ohne diesen Nachweis.
  • Kosten­voranschlag zu pauschal: die Pflegekasse erwartet detaillierte Position­saufstellung, keine Pauschal­summe.
  • Vermieter-Zustimmung in Mietwohnungen vergessen: bei Mieter­antrag ist eine schriftliche Zustimmung des Vermieters Pflicht.

Häufige Fragen